Es reicht nicht zu wissen, man muss es auch anwenden, es reicht nicht zu wollen, man muss es auch tun. (Goethe)
Es reicht nicht zu wissen, man muss es auch anwenden,es reicht nicht zu wollen, man muss es auch tun.(Goethe)

Stopp dem illegalen Welpenhandel

Familienzuwachs auf 4 Pfoten aus Serbien

Quelle: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/illegaler-welpenhandel.htm


 

 

Quelle: https://e0.pxfuel.com/wallpapers/24/754/desktop-wallpaper-cute-puppy-backrounds-cute-puppies.jpg


 

 

Checkliste Welpenkauf als Download
checkliste-welpenkauf.pdf
PDF-Dokument [83.6 KB]

In allerbestem Falle wurde die Vermittlung über eine fachkundige und verantwortungsvolle Tierschutzorganisation – oder einem Verein, ein Tierheim oder einen Züchter durchgeführt.

Sofern die Welpen aus einem anderen EU-Land oder einem Drittland stammen, müssen sowohl Händler als auch Tierschutzorganisationen über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis (§ 11 Erlaubnis) verfügen.

Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen

 

Einreisen mit Hunde, Katzen und Frettchen

 

...Serbien gehört zu den im Anhang II Teil 2 der Durchführungs-verordnung (EG) Nr. 577/2013 nicht gelisteten Staaten, aus denen einen Einfuhr nur erschwert möglich ist. Zu beachten sind u.a. die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip, ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut (die Impfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein), sowie u.a. eine Blutuntersuchung durch einen autorisierten Tierarzt in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor auf Antikörper gegen Tollwut (mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise).

 

Die oben genannten Einreisebedingungen müssen mit einer Tiergesundheitsbescheinigung nachgewiesen werden, die von einem amtlich autorisierten Tierarzt auszustellen ist.

 

Zusätzlich sind Belegdokumente wie Impfausweis oder Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung mitzuführen. Jungtiere können daher erst im Alter von sieben Monaten ausreisen.

 

Verbindliche und detailliertere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Die Einfuhr von Heimvögeln erfolgt nur unter Bedingungen, um eine Einschleppung der aviären Influenza (AI) zu verhindern.

 

Für "Nicht gelistete Drittländer" gelten besondere Anforderungen, die im Detail in der Tabelle übersichtlich dargestellt sind.

 

Herkunftsabhängige Anforderungen an die ordnungsgemäße Verbringung von Welpen

 

 

TIPP:

Vertrauen Sie nur Vermittlungen mit entsprechender Erlaubnis.

Ein Welpe kann, wegen der besonderen Anforderungen, welche für Drittstaaten gelten, frühestens mit 7  Monaten legal und sicher ausreisen.

Vor Anschaffung eines Familienmitgliedes auf 4 Pfoten, überlegen Sie bitte verantwortungsbewusst, ob Sie dem Tier in Zeit und Aufwand gerecht werden können, dazu gehören auch Kosten für die Gesundheit und eventuell besonderem Futter. Bitte vergessen Sie auch nicht, dass Ihr Tier irgendwann, wie Sie selbst, zu einem Senior wird und unter Umständen eine teurere Versorgung benötigt.

 

 

 

 

FRAGEN? Lassen Sie sich ruhig ausfragen. Die Züchterin oder der Züchter und Tierschutzorganisationen wollen  wissen, wie und wo Sie leben? Das ist ein gutes Zeichen! Seriöse Anbieter haben ein Interesse daran, dass ihre Welpen in gute Hände kommen. Sie werden daher nicht nur selbst bereitwillig alle Fragen beantworten, sondern auch selbst welche stellen. Wenn Sie hingegen den Eindruck gewinnen, dass es nur um einen schnellen, möglichst gewinnbringenden Verkauf geht, lassen Sie besser Finger weg von der Vermittlung oder dem Kauf. 

 

 

Euro- P.A.S.
Protection of Animals
in Serbia e.V.
Steinbach 33
82272 Moorenweis
Tel.0049 160 2554269
(bitte unbedingt eine Nachricht hinterlassen!)

Letzte Aktualisierung 27.08.2024

Druckversion | Sitemap
© Euro-Pas

Anrufen

E-Mail